Derzeit werden folgende gesetzliche Abgaben, Zuschläge oder Förderbeiträge vom Netzbetreiber verrechnet:

Zählpunktpauschale für die Jahre 2007 bis einschließlich 2012 (gem. § 22a. (1) Ökostromgesetz-Novelle 2006)

Gemäß Ökostromgesetz stellen die Netzbetreiber den bundeseinheitlichen Förderbeitrag (Zählpunktpauschale) den Endverbrauchern mit dem jeweiligen Netznutzungsentgelt in Rechnung.
Für die an der Netzebene 7 angeschlossenen Netznutzer: 15,00 Euro/Jahr (exkl. USt) / 18,00 Euro/Jahr (inkl. USt)

Elektrizitätsabgabe

Die Elektrizitätsabgabe wird bei jedem Stromkunden eingehoben und als monatliche Bundesabgabe an das Finanzamt überwiesen.
Sie beträgt 1,50 cent/kWh (exkl. USt) / 1,80 cent/kWh (inkl. USt)