Häufige gestellte
Kundenfragen
Energiekrise 2021/2022
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Buchstaben/Ziffernkombination und wird vom Netzbetreiber vergeben.
Sie sieht beispielsweise so aus: AT0030000000000000000000039287963.
Sie finden diese:
- auf allen Abrechnungen – sowohl Netzkostenabrechnung als auch Energiekostenabrechnung
- auf dem Netzzugangsvertrags Ihres Netzbetreibers
- auf der Vertrags- und Lieferbestätigung, die wir Ihnen zu Beginn unseres Vertragsverhältnisses zugesandt haben
Im Alltag kommen uns inflationsbedingt natürlich immer wieder Preissteigerungen unter, aber solche starken Preissteigerungen wie derzeit bei Strom und Gas haben wir alle noch nicht erlebt. Im Zuge von Corona hat sich Vieles sehr stark verteuert. Ob das nun Holz, Beton, Eisen, Stahl, Immobilien etc. sind – Vieles hat sich (zumindest vorübergehend) verdoppelt, verdreifacht oder vervierfacht. Nun haben diese Preissteigerungen auch die Energiebranche erreicht.
Dieser Chart zeigt die Preisentwicklung der Jahre 2020 und 2021 bei Strom:
Quelle: https://www.energymonitor.at/de/power/exchange/hour_DA
Man kann aus dem Chart ablesen, dass sich Strompreise innerhalb von einem Jahr vervielfacht haben, ähnlich bzw. noch drastischer sieht es bei Gas aus. Energieanbieter, die überleben wollen, müssen natürlich wirtschaftlich kalkulieren und die hohen Einkaufspreise an ihre Kunden weitergeben, dies schlägt sich aktuell in den Abrechnungen nieder. Viele Energieanbieter, die in den vergangenen Monaten niedrige Fixtarife mit Preisgarantien angeboten haben, sind
mittlerweile insolvent – wir befinden uns in einer echten Energiekrise!
Da wir als oberösterreichisches Unternehmen natürlich auch unsere Mitbewerber aus Oberösterreich beobachten, möchten wir auf die aktuellen Preise der Energie AG hinweisen: bei Die Energie AG bietet für Neukunden eine Kilowattstunde Strom um über 50 Cent (brutto), eine Kilowattstunde Gas um über 26 Cent (brutto) an.
Link zu Energie AG Strom
Link zu Energie AG Gas
Uns ist wichtig festzuhalten, dass auch die Energie AG diese “Preise nicht macht”, sondern natürlich auch nur die Marktpreise weitergibt und nur einen gewissen Spielraum in der Preissetzung hat. Wir möchten Ihnen einfach ein Beispiel aufzeigen, damit es für Sie leichter zu verstehen ist, dass die gesamte Energiebranche gerade mit diesem starken Preisanstieg zu kämpfen hat.
— Auszug aus Die Presse (30.11.2021):
Die Strom- und Gaspreise in Europa schießen nach oben und viele Staaten senken die Steuern oder verteilen Zuschüsse, um Privathaushalten und Unternehmen über den Winter zu helfen. Auch in Österreich ist Gas im Großhandel sechs Mal so teuer wie vor einem Jahr. Und auch
vielen Stromkunden flattern zunehmend deutlich höhere Rechnungen ins Haus. —
Das Wichtigste ist Energiesparen – die Energiesparverbände haben allerlei Tipps parat. Mit unserem SPOT Tarif können Sie Ihren Verbrauch in billige Zeiten (z.B. Nachtstunden) verschieben und bis zu 40% sparen .
Wir ersuchen Sie nachdrücklich, alle Rechnungen umgehend zu bezahlen – wir müssen derzeit sehr streng sein und lösen Verträge umgehend auf, wenn nicht bezahlt wird. Auch die anderen Marktteilnehmer wie z.B. die Netzbetreiber bekommen durch die standardisierte Marktkommunikation mit, dass nicht bezahlt wurde und das bedeutet im schlimmsten Fall, dass es rasch finster und kalt in Ihrer Wohnung sein könnte.
Manche Institutionen wie Caritas, diverse Gemeinden oder das AMS stellen für Menschen in Not Energiekostenzuschüsse bereit. Die Politik wäre jetzt stark gefordert, Lösungen anzubieten, doch hier vermissen wir leider konkrete Ansätze.
Informationen zur Teilbetragsvorschreibung
Unsere AGB führen zur Verrechnung der Teilbetragsvorschreibungen u.a. aus:
„Die Abrechnung erfolgt im Regelfall einmal jährlich, wobei schlaustrom dem Kunden vorab angemessene monatliche Teilzahlungsbeträge (Akonti) entsprechend des wahrscheinlichen Verbrauchs in Rechnung stellt. Die Teilzahlungsbeträge werden sachlich und angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches tagesanteilig berechnet und dabei die aktuellen Energiepreise zu Grunde gelegt.“
Diese Bestimmungen legen nahe, dass auch das unterjährige Verbrauchsverhalten zu berücksichtigen ist und daher im Winter, wo deutlich mehr Gas als im Sommer verbraucht wird (auch bei Strom ist das so, wenn auch nicht so ausgeprägt) auch diese höheren Mengen der Teilbetragsvorschreibung zuGrunde zu legen sind. Im Sommer ist es umgekehrt, da werden die zugrunde gelegten Mengen reduziert.
Diese Bemühungen sollen dazu führen, dass es im Zuge der Jahresabrechnung möglichst zu keinen Nachzahlungsforderungen gegenüber unseren Kunden kommt.
Beim Spottarif werden die tatsächlichen Börsenpreise zzgl. eines vereinbarten Aufschlags weitergegeben. Die große Herausforderung besteht derzeit darin, bei den enormen Preisschwankungen an den Märkten einen angemessenen Betrag für die Teilbetragsvorschreibungen zu finden. Ist er zu hoch, erzeugt das verständlicherweise Unmut, ist er zu niedrig, führt das zu hohen Nachforderungen bei der Jahresabrechnung, die womöglich zu noch höherem Unmut, jedenfalls zu einer unmittelbaren Finanzierungslücke beim Energielieferanten führen.
Im Energieeinkauf bedient sich schlaustrom eines spezialisierten Dienstleisters, der u.a. regelmäßig, aber bei spezifischen Herausforderungen auch ad hoc Marktmeldungen veröffentlicht.
Im Dezember 2021 überholten sich die ad hoc Meldungen mit immer höheren Preisen, wobei bisher eine gute Indikation für die Erwartung des Spotpreises die Terminmarktpreise für das kommende Quartal waren.
So wurde am 21.12.21 Erwartungshaltungen von 420,- €/MWh für das 1.Quartal 2022 („Strom EEX DE Q1-22“) für den deutlich günstigeren Markt DE (Deutschland) im Vergleich zu AT (Österreich) angegeben. (Frankreich notierte für das Vergleichsprodukt bereits bei 685,- €/MWh)
Beachten Sie dazu bitte unser Erklärvideo und das zugehörige Berechnungsbeispiel unten
Wir Lieferanten sind gesetzlich zur Verwendung der vom Netzbetreiber zu liefernden Mess-/Verbrauchswerte verpflichtet. Bisher bekamen wir diese bei Haushalten und kleineren Gewerbekunden i.d.R. 1x jährlich nach einem vom Netzbetreiber bestimmten Ablesemonat in einem jahrzehntelang bewährten, strukturierten Datenformat. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Abrechnungen Routine und es kam nur ganz selten zu Verzögerungen oder Rechnungskorrekturen.
Anfang Oktober 2021 wurde die standardisierte Marktkommunikation dafür auf ein neues System umgestellt und es kam österreichweit auch in Verbindung mit den enorm gestiegenen Datenmengen durch smart meter zu Problemen. Nun steht es dem Netzbetreiber frei, wann er welche Daten schickt. Sehr häufig fehlen nun Zeiträume oder sind mehrfach vorhanden oder sind mit einem Marker versehen, der die Daten als nicht belastbar und damit als nicht verrechenbar identifiziert. Manchmal sind Daten schlichtweg unbrauchbar. Beispiele dazu sehen Sie unten. Das soll keine Schulzuweisung sein, auch die Netzbetreiber versuchen seit der Systemumstellung ihr Möglichstes, um brauchbare Daten zu liefern.
Wir arbeiten mit Hochdruck in Abstimmung mit den diversen Netzbetreibern an der Lösung und werden so bald wie möglich alle noch ausständigen Jahresabrechnungen versenden. Wir haben jedoch derzeit so viele schlechte Messdaten zu verarbeiten, dass die dazu nötigen manuellen Eingriffe und Bereinigungen enorme Zeitressourcen binden.
Leider schicken Netzbetreiber seit der Umstellung oft unvollständige oder sogar doppelte Verbrauchswerte.
Ein Beispiel, wie wir die Daten geschickt bekommen (siehe Bild):
1) Hier fehlt der Zeitraum von 15.10.2021 bis 7.12.2021 – solange wir nicht alle Verbrauchsdaten vollständig erhalten haben, können wir leider keine Abrechnung erstellen.
2) Hier fehlt der Zeitraum von 2.9.2021 bis 13.10.2021 – solange wir nicht alle Verbrauchsdaten vollständig erhalten haben, können wir leider keine Abrechnung erstellen.
3) Hier haben wir für den Zeitraum 28.2.2022 und 1.3.2022 die Verbrauchsdaten doppelt geschickt bekommen.
Hier teilt uns ein (großer) Netzbetreiber ganz offiziell mittels „neuer“ standardisierter Kommunikation für einen Privatkunden für den Zeitraum 13.10.2021 00:00 Uhr bis 13.11.2021 00:00 Uhr einen Stromverbrauch von sage und schreibe 999.921 kWh mit. Hochgerechnet auf ein Jahr also rund 12 Mio. kWh. Das entspricht dem Verbrauch eines größeren Industriebetriebs.

Im Video wird erklärt, wie eine Stromrechnung aufgebaut ist:
Wenn Sie zwei Stromzähler haben (Basisanlage + Zusatzanlage) bekommen Sie aus technischen Gründen auch zwei Jahresabrechnungen übermittelt. Bei der Jahresabrechnung für die Basisanlage (Hauptzähler) werden alle von Ihnen geleisteten Teilbetragszahlungen berücksichtigt. Zu finden sind diese im Überblick auf Seite 1 unter “Abzüglich verrechneter Akontozahlungen (inkl. 20% USt.)” und im Detail auf Seite 3.
Weil alle Teilbetragszahlungen in die Abrechnung der Basisanlage einfließen, weist diese meist eine Gutschrift (außer es wurde viel mehr verbraucht als angenommen) auf, die Zusatzanlage weist daher automatisch immer eine Nachzahlung auf.
Es kommt daher bei der Zusatzanlage auch zu einer Nachzahlung, wenn Sie weniger verbraucht haben, als ursprünglich angenommen. Weil eben alle von Ihnen geleisteten Zahlungen auf der Abrechnung der Basisanlage berücksichtigt werden.
Wichtig ist die Abrechnungen dann gesamtheitlich zu betrachten:
Beispiel:
Gutschrift auf der Basisanlage: 50 Euro
Nachzahlung auf der Zusatzanlage: 30 Euro
Saldo: Gutschrift 20 Euro
schlaustrom kann gemäß AGB den Vertragsabschluss und die Weiterbelieferung des Kunden von der Leistung einer angemessenen Sicherheit oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Wenn Sie eine Vorschreibung für eine Depotzahlung bekommen haben, heißt das meist, dass Sie Zahlungsrückstände haben.
Bitte bezahlen Sie diese Depotzahlung rechtzeitig ein, da wir ansonsten gezwungen sind, die Belieferung einzustellen.

Aktuelle Preissituation
Wir erklären im Video die aktuelle Preissituation und die Zusammensetzung von Teilbetragszahlungen.
Für Menschen, die Zahlen gerne haben, hier ein Berechnungsbeispiel wie die Teilbetragszahlungen berechent werden.
Marktpreischarts
Sowohl Strom als auch Gas zeigten im Dezember 2021 enorme Anstiege. Vertragskonform haben wir das Preisniveau an Sie weiter gegeben. Nun sehen wir, wie beschrieben, eine Seitwärtsbewegung und werden das gesunkene Preisniveau unmittelbar an Sie weiter geben.
Quelle: https://www.energymonitor.at/ Abruf am 26.1.22 um 11:00 Uhr
Fragen zum Thema Strom und Gas
Der Wechsel zu schlaustrom ist denkbar einfach: Sie füllen lediglich unser interaktives Online-Formular aus. Das Formular unterstützt Sie durch Infotexte und ist benutzerfreundlich gestaltet. Damit der Wechsel reibungslos und ohne Verzögerung ablaufen kann, ersuchen wir Sie um Genauigkeit und um korrekte Angaben.
Halten Sie bitte Ihre letzte Strom-/Gasabrechnung bereit – wir benötigen die Zählpunktbezeichnungen. Für das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung, die Sie auf einem Kontoauszug, auf Ihrer Bankomat- oder auf Ihrer Bankkarte finden.
Zur technischen Überprüfung Ihrer E-Mail-Adresse beziehungsweise für den formfreien Vertragsabschluss erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink, den Sie bitte anklicken. Erst danach erhalten Sie das bereits fertig ausgefüllte Vertragsanbot als PDF-Datei.
Wenn Sie sich für die formfreie Willenserklärung (Vertragsabschluss ohne Unterschrift) entschieden haben, ist Ihr Vertragsanbot nach Bestätigung Ihrer E-Mail verbindlich. Der Lieferantenwechsel wird nach unserer Vertragsbestätigung durchgeführt.
Wenn Sie sich für die klassische Form mit Unterschrift entschieden haben, drucken Sie das Vertragsanbot bitte aus und unterschreiben es zwei Mal unter Angabe von Ort und Datum in den beiden dafür vorgesehenen Feldern (einmal für das Vertragsanbot und einmal für die Einzugsermächtigung).
Das unterschriebene Formular senden Sie bitte an uns:
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einfach und bequem per E-Mail gescannt an vertrag[AT]schlaustrom.at
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oder per Fax an 01-342 429 80 800
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oder per Post an schlaustrom GmbH Vertragsabteilung, Welser Straße 42, 4060 Leonding
Alle weiteren Schritte erledigen wir für Sie. Einfacher geht’s nicht.
Das Muster eines ausgefüllten Formulars finden Sie im Downloadbereich. Damit können Sie schon vorab sehen, welche Informationen wir von Ihnen benötigen.
Nein. Der Wechsel zu schlaustrom ist einfach und kostenlos. Dies ist in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen eindeutig geregelt.
Das Wechselprocedere hat sich auf dem österreichischen Markt gut eingespielt, die meisten Marktteilnehmer – Netzbetreiber und Lieferanten – verhalten sich korrekt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten mit dem Netzbetreiber und/oder dem bisherigen Lieferanten haben, so informieren Sie uns bitte darüber. Wir helfen Ihnen gerne.
Das folgende, sehr stark vereinfachte Schema erklärt die unterschiedlichen Aufgaben.
In Kraftwerken wird der elektrische Strom erzeugt. Der Netzbetreiber stellt den technischen Übertragungsweg vom Erzeuger zum Verbraucher mittels Stromleitungen, Umspannwerken, Trafostationen und Messeinrichtungen bereit. Der Lieferant oder Versorger beschafft die Handelsware Strom bei mehreren Produzenten (Kraftwerken), Großhändlern oder an Börsen und verkauft diese Ware an seine Endkunden weiter.
Der Unterschied:
Netzbetreiber bilden ein natürliches Monopol, da die Parallelverlegung und damit der Wettbewerb mehrerer Leitungen für das gleiche Medium volkswirtschaftlich höchst unsinnig wäre. Der Netzbetreiber bewegt sich daher im regulierten Umfeld und finanziert sich über genau geregelte und verordnete Netztarife. Daher kostet die Netznutzung für einen Kunden an einem Ort bei gleichem Verbrauchsverhalten gleich viel, egal bei welchem Lieferanten der Kunde seine Energie bezieht.
Produzenten und Lieferanten stehen zueinander und miteinander im Wettbewerb. Einkaufsportfolio und eigene Kostenstruktur bestimmen beim Lieferanten die Preisstellung. Nur diese Preiskomponente ist daher von Ihnen – abgesehen von einem geänderten Verbrauchsverhalten – durch schlaue Wahl des Lieferanten beeinflussbar.
Der Netzbetreiber übermittelt den gemessenen oder berechneten Strom- beziehungsweise Gasverbrauch bis zum Wechselstichtag an ihren bisherigen Energielieferanten. Von diesem erhalten Sie Ihre Endabrechnung über die seit der letzten Abrechnung verbrauchte Menge Strom beziehungsweise Gas. Ein etwaiges Guthaben wird Ihnen Ihr bisheriger Energielieferant im Zuge der Endabrechnung auszahlen.
Nein.
Es werden weder Geräte noch Messeinrichtungen getauscht. Im Zuge des Lieferantenwechsels kommt es zu keinen Unterbrechungen in der Strom- und/oder Gasversorgung.
Es kann sein, dass Sie zum Zweck der Zählerablesung ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Netzbetreibers besucht. Das fällt in den Verantwortungsbereich des örtlichen Netzbetreibers.
Der Lieferantenwechsel erfolgt zeitnah nach Vertragsabschluss.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dauert der Wechselprozess drei Wochen. Sollte sich im Zuge des Wechselprozesses ein Einspruch des bisherigen Versorgers zum Beispiel wegen nicht eingehaltener Bindungsfristen ergeben oder der Wechsel wegen unvollständiger beziehungsweise nicht korrekter Daten abgelehnt werden, so informieren wir Sie darüber unverzüglich und leiten in Ihrem Interesse weitere Schritte in die Wege.
Ihre Zählpunktsbezeichnung, den Firmennamen Ihres bisherigen Energielieferanten und Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer letzten Strom-/Gasabrechnung. Die Zählpunktsbezeichnung hat exakt 33 Stellen und beginnt mit „AT“.
Wenn Sie neben dem Stromzähler für die Basislieferung, also für die meisten elektrischen Haushaltsgeräte, noch einen zweiten Zähler für unterbrechbare Lieferung (z. B. für Warmwasserboiler, Speicherheizung, Wärmepumpe etc.) haben, so werden zwei unterschiedliche Zählpunktsbezeichnungen auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.
Wenn Ihr Zähler zwei Tarifstufen („Hochtarif“ – „HT“ oder „Tag“ und „Niedertarif“ – „NT“ oder „Nacht“) aufweist, so geben Sie bitte im Feld Jahresverbrauch die Summe der beiden Werte an.
Die Zählernummer ist auf dem Typenschild Ihres Strom- oder Gaszählers ersichtlich. Meistens wird sie auch auf der Rechnung angedruckt.
Technisch gesehen nichts. Der Strom kommt über das selbe Verteilernetz zu Ihnen. An der Stromqualität – Spannung, Frequenz, Stabilität usw. – ändert sich durch einen Lieferantenwechsel nichts.
Neu für Sie könnte sein, dass Sie zwei Rechnungen erhalten – eine von Ihrem lokalen Netzbetreiber für die Netznutzung und eine von uns für die Ware Energie.
Die Rechnung des Netzbetreibers ist die Bestätigung, dass Sie nicht nur Kunde beim Lieferanten, sondern genauso beim Netzbetreiber sind. Das wiederum stellt sicher, dass Sie im Falle von Störungen von Ihrem Netzbetreiber technisch betreut werden müssen.
Was sich wirklich ändert: Sie sparen bei Ihren Energiekosten!
Durch die gesetzliche Trennung von Netzbetreiber und Lieferanten wird es prinzipiell notwendig, dass beide Unternehmen Rechnungen an Sie legen. Konzernverbundene Unternehmen wenden häufig das sogenannte Vorleistungsmodell an, bei dem die Netzrechnung zuerst an den Lieferanten gelegt wird und dieser eine gemeinsame Rechnung für Netz und Energie an den Kunden ausstellt.
Wir stehen mit keinem Netzbetreiber in einem Konzernverbund. Daher wenden wir aus Gründen der Transparenz und Einfachheit die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit an, Energielieferung und Netzdienstleistungen auf getrennten Rechnungen auszuweisen.
Die Netzgebühren, Steuern und Abgaben sind verordnet und vom Netzbetreiber einzuheben. Daher ändern sich diese bei einem Lieferantenwechsel nicht.
schlaustrom wendet einheitlich monatliche Akontozahlungen an. Auf Basis Ihrer Angaben und der vom Netzbetreiber übermittelten Daten werden Ihre voraussichtlichen Jahreskosten errechnet und auf zwölf gleiche Akontozahlungen aufgeteilt.
Prinzipiell erfolgt die Akontozahlung zur Monatsmitte des laufenden Monats. Das Erstakonto kann auch zu Monatsende oder erst im Folgemonat zur Monatsmitte – dann gemeinsam mit dem Akonto des Folgemonats – erfolgen (je nach Lieferbeginndatum).
Durch den Andruck des betreffenden Monats und der Produktart Strom oder Gas in der Buchungszeile auf dem Kontoauszug ist eine einfache Zuordnung möglich.
Beim Erstakonto wird der Betrag entsprechend der Anzahl der Liefertage im ersten Belieferungsmonat aliquotiert.
Das Bestreben weg vom Atomstrom hin zu mehr erneuerbaren Energieträgern haben wir schon immer als wichtigen und zu unterstützenden Weg gesehen. Österreich hat Dank seiner geografischen Lage einen traditionell hohen Anteil an Wasserkraft. Das gilt natürlich auch für den hierzulande gehandelten Strom.
Entsprechend der österreichischen Stromkennzeichnungsverordnung ist für 2021 die Beschaffungsstruktur von 2020 zugrundezulegen. Damit setzt sich unser Strom zusammen aus rund:
Durch den vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
*) Die Herkunft des Stroms wird durch GoO’s (=Guarantees of Origin = gesetzlich geregelte Herkunftsnachweise) bestätigt. Diese stammen zu 66,76% aus Norwegen, zu 19,63% aus Schweden, zu 11,66% aus Österreich und zu 1,95% aus Frankreich.
Unsere Beschaffungsstrategie im Sinne ökologisch sinnvoller Erzeugungsstrukturen Schritt für Schritt und im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Kunden umzusetzen, ist uns ein besonderes Anliegen.
Wir liefern zu 100 Prozent natürliches Erdgas.
Leider noch nicht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Nachbarländern für den Markteintritt eines neuen Strom- oder Gaslieferanten sind sehr unterschiedlich, ebenso die Prozesse im Energiehandel an sich. Da wir die Kostenvorteile unter anderem aus unserer schlanken Struktur lukrieren und an Sie weitergeben, ist derzeit der Markteintritt im EU-Ausland noch nicht geplant.

Fragen zum Thema Photovoltaik
Sie haben gar keinen Aufwand, denn das Team von schlaustrom erledigt alles für Sie von der Planung bis zur schlüsselfertigen Anlage.
Ja, es gibt Förderungen des Bundes und auch der Bundesländer, manchmal auch von den Gemeinden. schlaustrom kümmert sich um die Abwicklung aller Förderungen.
Das freundliche Serviceteam von schlaustrom kümmert sich um alle notwendigen Genehmigungen.
Beinahe jedes Dach eignet sich für eine PV-Anlage. Bei besonders verwinkelten Dachkonstruktionen kann es allerdings schwierig werden.
PV-Anlagen können auch auf Carports montiert werden oder auf freien Flächen, wenn zum Beispiel genügend Wiese zur Verfügung steht.
Darunter versteht man den Grad der Unabhängigkeit. Streng genommen muss man unterscheiden zwischen technischer und bilanzieller Autarkie. Technische Autarkie ist nur auf abgeschiedenen Häusern ohne öffentliche Stromversorgung realisierbar. Bilanzielle Autarkie bedeutet, dass man über das Jahr gesehen so viel Energie selber produziert, wie man benötigt. 100 Prozent bilanzielle Energie sind erreichbar.
Diese Frage ist vergleichbar mit der Frage „Wie viel kostet ein Auto?“. Die Kosten hängen von der Größe der PV-Anlage, der Dachkonstruktion und ob spezielle Sonderwünsche wie optisch ansprechende Module oder Ähnliches gewünscht sind.
schlaustrom bietet in Kooperation mit namhaften Instituten Finanzierungsmöglichkeiten für Private und Gewerbetreibende an.
Der zeitlich anspruchsvollste Teil ist die Phase der Zählpunktgenehmigung, Baugenehmigung und die Abwicklung von Förderungen. Dabei sind wir auf Netzbetreiber, Behörden und Förderstellen angewiesen, wobei überall ein spezifischer Ablauf einzuhalten ist. Sind diese notwendigen Arbeiten erledigt, so ist je nach Lieferverfügbarkeit, Bausaison und Wetter Gegebenheiten dann noch mit zwei bis vier Monaten zu rechnen. Gesamt dauert es von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme meist zwischen sechs und sieben Monaten. Die Montage der Anlage selbst für ein Einfamilienhaus ist im Regelfall innerhalb von ein bis zwei Tagen erledigt.
Die Hersteller geben unterschiedliche Produktgarantien auf ihre Produkte ab. Die von uns verwendeten Module haben in der Regelfall eine garantierte Leistung vom mehr als 85 Prozent nach 25 Jahren. Bei den Wechselrichtern unterscheiden sich die Leistungsgarantien der Hersteller stark voneinander.
Im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass Bauteile getauscht werden müssen, steht schlaustrom als Generalunternehmer für Sie zur Verfügung und wickelt alles ab.
Der Community Tarif ermöglicht es, selber erzeugten Sonnenstrom virtuell in der Community zu speichern und bei Bedarf – am selben Standort, aber auch an anderen Verbrauchsstellen – wieder abzurufen. Somit kann beispielsweise auf einem Gebäude mit viel Dachfläche ausreichend eigener Strom produziert werden, um diesen und andere Standorte ohne eigene Erzeugungsmöglichkeiten, wie z.B. eine Stadtwohnung oder ein gemietetes Büro damit sauber und sicher zu versorgen.
Das hängt von ihren individuellen Situation (Größe der PV-Anlage, eigener Bedarf im Haus, Charakteristik von Produktion und Bedarf) ab. Sie bekommen ein individuelles Angebot.
Überschüssiger Strom (das heißt Strom, der nicht zeitgleich mit der Produktion am selben Standort verbraucht werden kann) wird herkömmlich gegen eine geringe Einspeisevergütung abgenommen und sie müssen ihn später teuer zurück kaufen. Beim 1:1 Modell übergeben Sie uns während eines Kalenderjahres den Überschuss um 0 Cent pro Kilowattstunde und wir geben Ihnen dann, wenn Sie mehr Strom benötigen die gleiche Menge um 0 Cent pro Kilowattstunde wieder zurück und berechnen dafür nur eine kleine Dienstleistungsgebühr für die technische Abwicklung und Benutzung der entsprechenden Systeme. Haben sie mehr benötigt als uns übergeben, so wird der zusätzliche Bedarf ebenfalls über den Community Tarif verrechnet; haben sie uns hingegen mehr übergeben als wir Ihnen zurück geliefert haben, so wird der überschüssige Strom vergütet und verringert die in Rechnung gestellten Dienstleistungsgebühren. Netzkosten Steuern und Abgaben sind gesetzlich verordnet und werden vom Netzbetreiber eingehoben, darauf haben wir keinen Einfluss.
Fall konkret aussehen?

Fall konkret aussehen?
Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet? Was kann ich mir sparen?
Wie groß ist die Anlage im Haus? Wo können wir sie unterbringen?
Diese und viele andere Fragen stellen sich viele unserer Kunden.
Unsere Spezialisten beantworten Sie gerne!